Beschreibung des Pflegegeldrechner
Hintergrund:
Pflegebedürftige, die in einen Pflegegrad 2- 5 eingestuft sind und in der der Häuslichkeit gepflegt und betreut werden, haben wahlweise Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Geldleistungen von der Pflegeversicherung.
Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung von Leistungen professioneller Pflegender eines Pflegedienstes. Geldleistungen hingegen können in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege der Pflegebedürftigen Person sicherstellen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit beide Leistungsarten zu kombinieren
Wenn etwa ein Pflegedienst Leistungen bei der pflegebedürftigen Person erbringt, dafür aber nicht den Leistungshöchstbetrag voll ausschöpft, kann sich die pflegebedürftige Person ein anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen. Dieses anteilige Pflegegeld wird vom Pfleggeldrechner berechnet.