Auf Antrag kann die Pflegekasse einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung gewähren, wenn dadurch die Pflege oder die selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen möglich oder erleichtert wird.
In der Regel prüft der MDK die Notwendigkeit der Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den Gesamtkosten der Wohnraumanpassung ab. Pro Maßnahme darf der Betrag 2.557€ (ab 2015: 4.000) nicht übersteigen, wobei die pflegebedürftige Person sich an den Kosten zu beteiligen hat. Der Eigenanteil soll ca. 10%, jedoch nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bruttoeinnahmen betragen. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung („Wohnguppe“), können sie bis zu 10.228 Euro (ab 2015: 16. 000) pro Maßnahme in Anspruch nehmen.
Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung können z. B. sein: Ein- und Umbau von Mobiliar, Türverbreiterung, Einbau einer Dusche oder eines Treppenlifters.
WK Förderung
Die Hamburgische Wohnbaukreditanstalt fördert mit verschiedenen Programmen den barrierefreien Umbau von Wohnungsbestand. Im Folgenden sehen Sie eine Tabelle der Programme und Inhalte, die jedoch nur einen groben Überblick der Angebote darstellt.
Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an die:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31 | 20097 Hamburg Postfach 102809 | 20019 Hamburg
Telefon 040 / 248 46 – 0 | Fax 040 / 248 46 – 432 info@wk-hamburg.de |
www.wk-hamburg.de
Ansprechpartner, Informationen und Vordrucke zu den Förderprogrammen der WK und der KfW finden Sie im Internet: www.wk-hamburg.de. Bei Fragen können Sie auch gerne einen persönlichen Beratungstermin unter Tel. 040 / 248 46 – 480 vereinbaren.
Förderprogramm | Mod E |
---|---|
Programminhalt | Schaffung von barrierefreiem Wohnraum |
Welche Objekte werden gefördert? |
|
Was wird gefördert? | z. B. Treppenlifte, Rampen, Türöffner, Rollstuhlabstellplatz (drinnen wie draußen), Türverbreiterung, barrierefreies Bad u. v. m. |
Maximaler Zuschuss | 15.000€ pro Wohnung |
Vertragsbindungen |
|
Förderprogramm | Mod F |
Programminhalt | Schaffung von barrierefreien Mietwohnungen für Rollstuhlbesitzer |
Welche Objekte werden gefördert? | Bestehende Miet- oder Genossenschaftswohnungen |
Was wird gefördert? | Rollstuhlgerecht angepasste Küchen- und Sanitärräume, Rollstuhlabstellplätze, breite Türen, stufenlos erreichbare Wohnung u. v. m. |
Maximaler Zuschuss | 25.000€ pro Wohnung |
Vertragsbindungen |
|
Förderprogramm | Mod G |
Programminhalt | Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen |
Welche Objekte werden gefördert? | Bestehende Gebäude mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen und mehr als zwei Vollgeschossen |
Was wird gefördert? | Aufzugsanlagen |
Maximaler Zuschuss |
|
Vertragsbindungen |
|