Pflege am Lebensende
Das Wort „palliativ“ geht auf das lateinische „pallium“ („Mantel“) zurück. Palliativpflege ist also eine Pflege, die den Patienten im übertragenen Sinn wie ein Mantel schützt. Es handelt sich um eine an den Bedürfnissen orientierte Betreuung und Begleitung schwer kranker Menschen, die an einer fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen nicht heilbaren Krankheit leiden.
Da eine Heilung der Patienten nicht mehr möglich ist, geht es bei der Palliativpflege vor allem um das Lindern oder Erträglichmachen ihres Leidens. Hierzu gehört in den meisten Fällen auch die Behandlung starker chmerzen.
Ziel ist, die Lebensqualität bis zum Tod im Rahmen des Möglichen zu verbessern oder zu erhalten und dabei eine größtmögliche Selbstbestimmung zu gewährleisten. Neben dem Lindern physischer Symptome stehen bei der Palliativpflege ebenso psychische Beschwerden und soziale wie spirituelle Belange der Patienten im Fokus der Betreuung.
Das ganzheitliche Versorgungskonzept schließt die Betreuung und Begleitung der Angehörigen des Patienten ein, für die der bevorstehende Tod einer geliebten Person eine emotional belastende Ausnahmesituation darstellt.
Die Palliativpflege umfasst auch eine Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr.
Um eine solche individuelle und einfühlsame Pflege und Betreuung professionell leisten zu können, arbeiten in der Palliativpflege Palliativmediziner, Palliativpflegekräfte, Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter und Ehrenamtliche aus Hospizdiensten Hand in Hand.
Anbieter
Palliativpflege wird im ambulanten und im stationären Bereich angeboten. Da sich viele Patienten wünschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu sterben, wird eine ambulante Palliativpflege im eigenen Zuhause angeboten. Dies leisten Palliative-Care-Teams. Sie erbringen die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie umfasst pflegerische und ärztliche Leistungen sowie die Zusammenarbeit mit Seelsorgern, Hospizdiensten und Sozialarbeitern. Ambulante Pflegedienste bieten ebenfalls immer mehr Palliativpflege an. Die examinierten Pflegekräfte sind durch die Zusatzausbildung „Palliative Care“ in der Lage, ambulante Palliativpflege zu leisten und die Menschen in der belastenden Situation zu begleiten.
Ambulante Hospizdienste hingegen übernehmen keine medizinische oder pflegerische Versorgung. Sie unterstützen die Palliativpatienten vielmehr psychisch und sozial.
Ist eine Versorgung in der Häuslichkeit nicht möglich, kann die Palliativversorgung in einer stationären Einrichtung erfolgen. In einigen Krankenhäusern bestehen Palliativstationen, auf denen wie in der ambulanten Palliativpflege spezialisierte Berufsgruppen gemeinsam die erforderliche besondere Versorgung gewährleisten.
Pflegeheime verfügen entweder selbst über Palliativpflegekonzepte und Palliativpflegekräfte für sterbende Bewohner oder werden von ambulanten Palliativteams versorgt, die regelmäßig oder bei Bedarf in die Einrichtung kommen.
Hospize sind eine weitere Einrichtung für sterbende Menschen, in der sie begleitet werden. Hier übernehmen interdisziplinäre Teams die medizinischen und pflegerischen Aufgaben. Atmosphärisch wird in Hospizen versucht, eine Umgebung wie zu Hause zu schaffen und jeden Eindruck einer klinischen Einrichtung zu vermeiden.
Kosten und Finanzierung
Nach § 37 b SGB V haben Patienten mit einer fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen nicht heilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, seit 2007 Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Die SAPV-Versorgung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, wenn sie von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Ambulante Hospizdienste finanzieren ihre Arbeit durch Zuschüsse der Krankenkassen, Spenden und ehrenamtliches Engagement, sodass Angebote wie Beratung, Unterstützung und ehrenamtliche Begleitung kostenfrei sind.
Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim, die von der Kasse übernommen werden, entsprechen den Leistungen, die auch für die ambulante Palliativversorgung erstattet werden.
Die Kosten für einen Aufenthalt in einer Palliativstation im Krankenhaus übernimmt ebenfalls die Krankenkasse.